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Zur Definition der öffentlichen Pferdeauktion

BGH vom 24.02.2010, Az.: VIII ZR 71/09

Zur Definition der öffentlichen Versteigerung (Auktion) und der Nichtanwendbarkeit des § 476 BGB

Feststellungen: (a) Der Begriff der öffentlichen Versteigerung im Sinne von §§ 383 III, 474 I2 BGB setzt nicht voraus, dass ein nach § 34b V GewO öffentlich bestellter Versteigerer, der eine Auktion durchführt, auch Veranstalter der Auktion ist. (b) Da die Klägerin das Pferd (als gebrauchte Sache) im konkreten Fall auf einer Auktion ersteigert hatte, die der Pferdezuchtverband durch einen öffentlichen Versteigerer durchführen ließ, ist die Anwendung der für die Käuferin günstigen Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf ausgeschlossen.

MPS Pferderecht - Auktion - Zuchtverband - Versteigerer

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Haftungsausschluss durch AGB bei Auktion

BGH vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 224/12

Zur Unwirksamkeit eines weitgehenden Haftungsausschlusses in den Versteigerungsbedingungen einer Auktion

Feststellungen: Eine Klausel in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses (im konkreten Fall ging es um die Auktion einer Buddha-Skulptur, die letztlich als mangelhaft anzusehen war, weil es sich bei ihr nicht um ein aus der in der Auktionsbeschreibung angegebenen Stilepoche stammendes Original, sondern um eine neuzeitliche Fälschung handelte), nach welcher der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben können und die Haftung des Auktionshauses auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sein soll, wenn diesem nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, verstößt gegen § 309 Nr. 7 a) BGB und ist daher insgesamt unwirksam.

MPS Pferderecht - AGB - Auktion - Haftungsausschluss

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