BGH vom 13.12.2001, Az.: I ZR 164/99
Eintragung in das Zuchtbuch – Nicht eingetragenes Fohlen von einem ausländischen Zuchtverband
Feststellungen: Es ist tierzuchtrechtlichen Vorschriften nicht zu entnehmen, dass Tiere, die weder im Verbandsbereich einer das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren, noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation (Zuchtverband), in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind, generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind. Ein solcher Ausschluss ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert wurden.
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