Beratung

Würden Sie Ihr Wohnzimmer vom Fliesenleger tapezieren lassen, nur weil er eben auch Handwerker ist? Wohl kaum! Handwerk ist nicht gleich Handwerk und Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Dies gilt im Besonderen für den von Spezialkenntnissen und praktischen Erfahrungen geprägten Bereich „rund ums Pferd“.

MPS Pferderecht berät insbesondere …

  • Erstellung und Prüfung von pferdespezifischen Verträgen jeglicher Art
  • Praxisbeispiele: Gestaltung von Leasing-, Schutz- und Kaufverträgen (z.B. Kauf auf Probe bzw. Kauf mit AKU und besonderer Beschaffenheit des Pferdes)

  • Aufklärung über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei gewerblichen und privaten Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
  • Aufklärung über die Rechte und Pflichten aus einem pferdespezifischen Vertragsverhältnis, auch mündlicher Vereinbarungen (u.a. über Zubehör)
  • Praxisbeispiele: Fragen der Beweislastverteilung, Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf sowie einer rechtssicheren Vertragsdokumentation

  • Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsrechten
  • Praxisbeispiele: Mangelprüfung sowie Begutachtung des Vorliegens von Mängelrechten, wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz

  • Beratung bei der Vereinbarung von Reitbeteiligungs-, Beritt- und Ausbildungsverträgen sowie Miteigentum
  • Vertretung in sämtlichen Fragen der Tierhalter- und Tierhüterhaftung
  • Praxisbeispiele: Weide-, Reit- oder Verkehrsunfälle, Prüfung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen, einschließlich deren Durchsetzung

  • Beratung in Fragen der Haftung von Tierarzt, Hufschmied & Co. wegen vertraglicher Pflichtverletzung bzw. mangelhafter Ausführung (Behandlung, Hufbeschlag, Akupunktur, etc.) sowie Prüfung und Durchsetzung etwaiger Rechte auf Nacherfüllung oder Schadenersatz
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten aus vertraglichen oder mitgliedschaftlichen Verhältnissen mit dem Verein, Verband, Turnierveranstalter, Pensionsbetrieb, Tierarzt, Miteigentümer oder der Reitbeteiligung
  • Beratung und Vertretung im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere des Pferdehaftpflichtrechts
  • Praxisbeispiele: Prüfung des Vorliegens einer schadensersatzbegründenden Pflichtverletzung eines Unfallbeteiligten sowie eines etwaigen Mitverschuldens
  • Rechtliche und wirtschaftliche Absicherung von Reitstall- bzw. Pferdepensionsbetreibern durch rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Praxisbeispiele: Gestaltung und Prüfung von Einstellerverträgen, Deck-, Schutz- und Ausbildungsverträgen, Erstellung von Vertragsmustern mit Haftungsausschluss- oder -beschränkungsklauseln, AGB, Pachtverträgen oder Stallordnungen

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten des Stallbesitzers, seinen Mitarbeitern sowie von Einstellern (u.a. Pfand- und Kündigungsrechte oder Mitwirkungspflichten von Einstellern)
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (u.a. bei Arbeitsverträgen)
  • Beratung bei Fragen der Haftung des Reitstalls
  • Praxisbeispiele: Abwicklung von Weide- oder Stallunfällen, Prüfung der Verletzung von Sorgfalts-pflichten aus Einstellervertrag, Durchsetzung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen des bzw. gegen einen Reitlehrer/s oder sonstigen Angestellten

  • Beratung bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Auflagen
  • Beratung im Rahmen der Betriebsführung, d.h. insbesondere Aufbau und Organisation, Rechnungslegung, Besteuerung und Finanzierung des Reitstalls
  • Projektentwicklung bei Neu-, Um- oder Ausbau von Reitanlagen
  • Praxisbeispiele: Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens (Sonderfall: Bauen im Außenbereich), Erstellung oder Prüfung (u.a.) der projektspezifischen Makler-, Architekten- und sonstigen Verträge

  • Beratung bei der Konzeptionierung und Realisierung der Finanzierung im Rahmen einer Projektentwicklung
  • Praxisbeispiele: Projekt „Stallumbau“: Beratung bei der Konzeptentwicklung über die Erstellung des Businessplans bis hin zur Verhandlung des strategisch ausgearbeiteten und steueroptimierten Finanzierungskonzepts mit der Bank

  • Beratung im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen
  • Forderungsmanagement (Rechnungsprüfung, Forderungseinzug, etc.)
  • Beratung vor, bei und nach Vereinsgründung sowie bei Fragen rund um die Vereinsführung
  • Praxisbeispiele: Gestaltung, Prüfung oder Änderung der Vereinssatzung, Organisation der Mitgliederversammlung, Prüfung der Rechnungslegung, Beratung im Rahmen der Besteuerung und Finanzierung des Vereins

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten des Vereins sowie der Vereinsmitglieder und -organe
  • Gestaltung und Prüfung von pferdespezifischen Verträgen, wie etwa Kauf-, Miet-, Leasing-, Schutz oder Ausbildungsverträgen
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (u.a. bei Arbeitsverträgen des Vereins)
  • Beratung bei Haftungsfragen
  • Praxisbeispiele: Schadensersatzforderungen aus persönlicher Haftung eines Vorstands oder gegen den Verein als Tierhalter, Aufklärung über Haftungserleichterungen bei ehrenamtlicher Leitungstätigkeit, Abwicklung von Arbeitsunfällen

  • Beratung bei sowie (außer-)gerichtliche Vertretung in tierschutzrechtlichen Fragen
  • Beratung und Vertretung im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen jedweder Art
  • Projektentwicklung bei Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Immobilien
  • Praxisbeispiele: Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung von geplanten Bauvorhaben (z.B. Bauen im Außenbereich), Erstellung oder Prüfung der projektspezifischen Makler- und Architektenverträge, Begleitung bei der Konzeptionierung und Realisierung der Projektfinanzierung ("vom Businessplan bis zum Geldgeber")

  • Konzeptionierung und Realisierung von Reitturnieren oder sonstigen Veranstaltungen (v.a. Beratung im Rahmen der Finanzierung)
  • Forderungsmanagement (Rechnungsprüfung, Forderungseinzug, etc.)
  • Rechtliche und wirtschaftliche Absicherung des Tierarztes durch rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Praxisbeispiele: Gestaltung und Prüfung von AGB, Behandlungs- bzw. Beratungsverträgen (individuell oder Muster) sowie der Behandlungsdokumentation

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten des Tierarztes
  • Praxisbeispiele: Aufklärungspflichten gegenüber dem Auftraggeber, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bzw. Pferdebesitzers, vertragsgemäßer und rechtssicherer Umfang sowohl der Behandlung als auch ihrer Dokumentation, Abwicklung von Arbeitsunfällen

  • Prüfung sowie (außer-)gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen des bzw. gegen den Tierarzt/es
  • Praxisbeispiele: Pflichtverletzungen aus dem Behandlungsvertrag (OP, AKU, Röntgen, etc.), Prüfung eines Nacherfüllungsrechts des Auftraggebers bzw. des Umfangs etwaiger Schadenspositionen, Schadenersatz wegen Verletzung des Tierarztes oder einem seiner Angestellten

  • Beratung in berufsrechtlichen Fragen (Approbation, ärztl. Niederlassung, etc.)
  • Beratung bei Unternehmensgründungen, Eintritt in bestehende Unternehmen, Praxisübernahmen
  • Vertretung in strafrechtlichen und ordnungsbehördlichen Verfahren
  • Beratung und Vertretung im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen jedweder Art
  • Forderungsmanagement (Rechnungsprüfung nach GOT, Forderungseinzug)
  • Rechtliche und wirtschaftliche Absicherung des Hufschmieds durch rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Praxisbeispiele: Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Vertragsmustern und AGB

  • Aufklärung über die Rechte und Pflichten des Hufschmieds
  • Prüfung sowie (außer-)gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen des bzw. gegen den Hufschmied/s
  • Praxisbeispiele: Prüfung des Vorliegens von vertraglichen oder sonstigen Pflichtverletzungen, eines Nacherfüllungsrechts des Auftraggebers oder des Umfangs etwaiger Schadenspositionen, Geltendmachung von Schadensersatz wegen Verletzung des Hufschmieds während Beschlag bzw. Hufpflege

  • Beratung und Vertretung im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen jedweder Art
  • Forderungsmanagement (Rechnungsprüfung, Forderungseinzug, etc.)
  • BEACHTE: Die zu Tierarzt und Hufschmied aufgeführten Beratungsleistungen lassen sich selbstverständlich auf Angehörige weiterer pferdespezifischer Tätigkeitsbereiche, wie etwa der Physiotherapie, Osteopathie oder Akupunktur übertragen.
  • Strategische Suche nach sowie konzeptionelle Einbindung von Sponsoren und Investoren für/in geplante Immobilienprojekte sowie Veranstaltungskonzepte
  • Praxisbeispiele: Beratung bei Errichtung, Umbau oder Revitalisierung einer Reitanlage, Reithalle oder Pferdeklinik, Reitsportveranstaltungen/Turniere

  • Beratung im Rahmen der Ausarbeitung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten, u.a. zur Beteiligung von privaten und/oder gewerblichen bzw. institutionellen Sponsoren/Investoren an vereins- bzw. verbandseigenen Projekten
  • Praxisbeispiele: Veranstaltung eines Reitturniers oder Errichtung eines Seminar- und Schulungszentrums

    Sie haben eine Frage oder benötigen rechtliche Unterstützung? Dann zögern Sie bitte nicht, einen ersten unverbindlichen KONTAKT zu uns aufzunehmen. Ob Sie hierbei nach Pferderecht in München bzw. Bayern  oder von weiter entfernt nach einem Anwalt für Pferderecht suchen, spielt keine Rolle. Rechtsanwalt Marc Patrick Schneider berät Sie bundesweit, jederzeit und vor allem persönlich!

    Wissen im Bereich PFERD und RECHT zu vermitteln und damit im Optimalfall Rechtstreitgkeiten präventiv vorzubeugen, ist eines unserer obersten Ziele und daher selbstverständlich ebenso wie eine juristische Ersteinschätzung „Ihres Falles“ kostenlos!

    Gerne können Sie auch jederzeit einen „Rückruf-Wunsch“ unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einstellen. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden!