Haftungsausschluss durch AGB bei Auktion

BGH vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 224/12

Zur Unwirksamkeit eines weitgehenden Haftungsausschlusses in den Versteigerungsbedingungen einer Auktion

Feststellungen: Eine Klausel in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses (im konkreten Fall ging es um die Auktion einer Buddha-Skulptur, die letztlich als mangelhaft anzusehen war, weil es sich bei ihr nicht um ein aus der in der Auktionsbeschreibung angegebenen Stilepoche stammendes Original, sondern um eine neuzeitliche Fälschung handelte), nach welcher der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben können und die Haftung des Auktionshauses auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sein soll, wenn diesem nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, verstößt gegen § 309 Nr. 7 a) BGB und ist daher insgesamt unwirksam.

MPS Pferderecht - AGB - Auktion - Haftungsausschluss

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