BGH vom 14.12.1999, Az.: X ZR 122/97
Reittour vs. Verkehrssicherungspflicht – Was haben Reiseveranstalter zu beachten?
Feststellungen: Ein Reiseveranstalter, der Reitmöglichkeiten anbietet, die betreffenden Dienstleistungen (z.B. Reittour) jedoch nicht selbst, sondern durch einen Dritten (z.B. ein Hotel) erbringt, muss sich darüber informieren, ob die eingesetzten Pferde die dafür erforderliche Eignung aufweisen. Er hat sich hierbei in angemessen Abständen bei dem jeweiligen Anbieter der Reitmöglichkeit über die Zuverlässigkeit der Pferde zu erkundigen und darf sich nicht darauf verlassen, dass ihm der Anbieter Vorfälle mitteilt, welche die Eignung der Pferde in Frage stellen.
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