Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei mehreren Verkäufern

BGH vom 08.04.2016, Az.: V ZR 150/15

Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels bei mehreren Verkäufern (Arglistige Täuschung)

Feststellungen: Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig (Arglistige Täuschung), können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444, 1. Alt. BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.

MPS Pferderecht - Arglistige Täuschung - Pferdekauf

Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema „PFERD und RECHT“ haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.

Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares PferdeABC.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert