Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung – Schmerzensgeld abzugsfähig?

BFH vom 17.12.2015, Az.: VI R 7/14

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung – Schmerzensgeld abzugsfähig?

Feststellungen: Kosten im Zusammenhang mit einem Zivilprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit der Prozess die Geltendmachung von Schmerzensgeld betrifft. Die in einem Prozess geltend gemachten Ansprüche wegen immaterieller Schäden betreffen nämlich weder hinsichtlich der Zahlungs- noch der Feststellungsklage existentiell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens, weshalb diese nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein können.

MPS Pferderecht - Steuern - Schmerzensgeld als außergewöhnliche Belastung?

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