Schadenersatzpflicht bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

BGH vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06

Zur Schadenersatzpflicht bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

Feststellungen: Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern vielmehr die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

MPS Pferderecht - Schadensersatzpflicht bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

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