Jagdteilnahme als Handeln auf eigene Gefahr

BGH vom 19.11.1991, Az.: VI ZR 69/91

Zum Ausschluss der Tierhalterhaftung durch Handeln auf eigene Gefahr bei einer Jagd (Fuchsjagd)

Feststellungen: Wird ein Reiter bei einer Jagd (im konkreten Fall einer Fuchsjagd) durch ein anders Pferd verletzt, ohne dass sich dabei die besondere Gefahrensituation der Fuchsjagd ausgewirkt hat, ist die Haftung des Tierhalters bzw. -hüters nicht unter dem Blickpunkt ausgeschlossen, dass sich der Verletzte freiwillig in eine besondere Gefahr begeben hat (Haftungsausschluss wegen Handeln auf eigene Gefahr).

MPS Pferderecht - Jagd - Handeln auf eigene Gefahr

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