Haftung bei Teilnahme an einem gefährlichen Sportwettbewerb

BGH vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02

Gefährlicher Sportwettbewerb – zur Frage der Haftung bei dessen Teilnahme („Autorennen“)

Feststellungen: (a) Bei Verletzungen in Ausübung von sportlichen Kampfspielen (Gefährlicher Sportwettbewerb) verstößt es mit Blick auf die dafür entwickelten rechtlichen Grundsätze gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebenso gut hätte in die Lage kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber – mit Recht – dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen. (b) Diese Grundsätze gelten über den Bereich sportlicher Kampfspiele hinaus allgemein für Wettkämpfe (gefährlichen Wettbewerb) mit erheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht.

MPS Pferderecht - Haftung - Schadensersatz - Gefährlicher Sportwettbewerb

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