MPS Pferderecht - Zur Frage, wann Pferde "neu" oder "gebraucht" sind

Zur Notwendigkeit von ganzjährigem Witterungsschutz auch bei Robusthaltung

VG MAINZ vom 13.06.2016, Az.: 1 L 187/16.MZ

Zur Notwendigkeit von ganzjährigem Witterungsschutz auch bei Robusthaltung („alpines Krainer Steinschaf“)

Feststellungen: (a) Auch bei Tieren in Robusthaltung, wie dem alpinen Krainer Steinschaf, ist zur art- und bedürfnisgerechten und damit tierschutzgemäßen Unterbringung das Vorhalten einen ganzjährigen natürlichen oder künstlichen Witterungsschutzes gegen Kälte, Regen, Wind und Sonne notwendig. (b) Das Tierschutzgesetz verfolgt mit der Verpflichtung zum Witterungsschutz das Ziel, sicherstellen, dass artgerechte Bedürfnisse eines Tieres im Rahmen einer bestimmten Haltung nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Welche Bedürfnisse dies sind, ist im Zweifel unter Heranziehung des vorliegenden tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums zu bestimmen. Nach diesem sei festzustellen, dass selbst das an widrige Wetterverhältnisse über Jahrtausende angepasste Krainer Steinschafe Witterungsschutz aufsuche. (c) Für einen Anordnungen rechtfertigenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wegen unangemessener Unterbringung von Tieren kommt es nicht darauf an, ob diese zu Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden bei den Tieren führt.

MPS Pferderecht - Witterungsschutz - Robusthaltung - Tierschutz

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