Versicherungsschutz für Kfz-Schäden nach Hängeraufprall

BGH vom 19.12.2012, Az.: IV ZR 21/11

Zur Bejahung von Versicherungsschutz für Kfz-Schäden nach Aufprall vom angehängten Hänger

Feststellungen: Kommt ein Hänger aufgrund von Spurrillen auf der Autobahn ins Schleudern und beschädigt den PKW, so muss dafür die Kraftfahrzeugversicherung haften, da es sich um eine von außen auftretende Einwirkung im Sinne des § 12 Abs. 6 a) AKB 2005.

MPS Pferderecht - Versicherung - Hänger - Unfall

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Vergleichen Sie zum Thema „Hänger“ u.a. auch

LG OSNABRÜCK vom 25.11.2005 (Az.: 12 S 555/05)

Zur Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei ebay (Pferdeanhänger) 

Feststellung: Der Hinweis in einem Angebot über einen Pferdehänger bei ebay, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, ist als umfassender Gewährleistungsausschluss anzusehen.

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