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Rückabwicklung ohne Nachfristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

BGH vom 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06

Zur Rückabwicklung ohne Nachfristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer – Recht auf sofortige Minderung des Kaufpreises?

Feststellungen: Der Käufer ist im Regelfall ohne vorherige Nachfristsetzung zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat (Bestätigung BGH vom 8.12.2006, Az.: V ZR 249/05). Darüber hinaus ist in einem solchen Fall die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage in der Regel auch dann beschädigt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen ist.

MPS Pferderecht - Rückabwicklung Kaufvertrag ohne Nachfristsetzung bei Arglist

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