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Rind vs. Pferd – Die niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

VG HANNOVER vom 31.03.2017, Az.: 4 B 2350/16

Zum „Gewichtungsfaktor“ i.S.d. nieders. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) – Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

Feststellungen: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall betrieb der Beigeladene eine Pferdezucht, für die er die Umnutzung eines ehemaligen Kuhstalls sowie einer Scheune als Pferdeställe durch Baugenehmigung für gesamt neun Aufzuchttiere und sieben Stuten samt Fohlen beantragte. Gegen die gemäß § 212 a BauGB per Gesetz sofort vollziehbare Baugenehmigung hat ein Nachbar dann erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz (Nachbarschutz) nachgesucht. Denn nach Ansicht des Gerichts bestünden Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder wegen der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart Pferd zu bewerten sei, bedürfe jedenfalls der weiteren wissenschaftlichen Überprüfung im Rahmen des Hauptsacheverfahrens. Entsprechend sei dem Interesse des Nachbarn an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung des Pferdezüchters gegenüber dessen an deren Ausnutzung der Baugenehmigung ein Vorrang einzuräumen.

MPS Pferderecht - Baugenehmigung - Geruchsimmissions-RiLi

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