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Haftungsfreistellung des Tierhalters bei Handeln auf eigene Gefahr

BGH vom 24.11.1954, Az.: VI ZR 255/53

Zur Haftungsfreistellung eines Tierhalters bei Selbstgefährdung (Handeln auf eigene Gefahr) des Geschädigten

Feststellungen: Der Geschädigte setzt sich mit der Übernahme eines Pferdes oder der Annäherung an ein solches bewusst einer besonderen, über die normalerweise mit dem Reiten oder der Nähe zu einem Pferd verbundene Gefahr hinausgehende Gefahrensituation (Selbstgefährdung, Handeln auf eigene Gefahr) aus, wenn das Pferd erkennbar böser Natur ist oder zuerst zugeritten werden muss oder wenn der Ritt als solcher spezifischen Gefahren unterliegt, wie beispielsweise beim Springen oder bei der Fuchsjagd.

MPS Pferderecht - Haftungsfreistellung - Selbstgefährdung

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