Ausschluss des Rechts zum Rücktritt bei nur unerheblicher Pflichtverletzung

BGH vom 08.05.2007, Az.: VIII ZR 19/05

Zum Ausschluss des Rechts auf Rücktritt vom Kaufvertrag sofern nur unerhebliche Pflichtverletzung

Feststellungen: Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert (Ausschluss des Rechts zum Rücktritt).

MPS Pferderecht - Aussschluss des Rechts zum Rücktritt vom Pferdekauf sofern nur unerhebliche Pflichtverletzung

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