Nachlieferung bei fehlender emotionaler Bindung

LG ROTTWEIL vom 25.01.2017, Az.: 1 S 23/16

Käufer eines nur ein paar Tage alten Welpen muss zur Lieferung eines Ersatztieres (Nachlieferung) auffordern

Feststellungen: (a) Verstirbt ein Welpe wenige Tage nach dem Kauf, so muss der Käufer nur dann nicht zur Lieferung eines Ersatztieres (Nachlieferung) auffordern und damit eine Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn zu dem Tier bereits nachweislich eine emotionale Verbindung aufgebaut wurde. (b) Die emotionale Bindung muss nach den gerichtlichen Feststellungen erkennbar sein und vorgetragen werden. Hierbei genüge – so das LG Rottweil –  die allgemeine Feststellung einer Traurigkeit der Umstände nicht, um den Nachweis einer emotionalen Bindung zu führen. Erforderlich sei vielmehr konkreter Sachvortrag über Umstände, die mit dem Wesen und speziellen Charakter des Tieres zusammenhängen.

Lesen Sie zur generellen Möglichkeit der Nachlieferung beim Pferdekauf u.a. auch die folgende Enscheidung des BGH vom 24.11.2009 (Az.: VIII ZR 124/09).

MPS Pferderecht - Nachlieferung bei verstorbenem wenige tage alten Welpen

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