Arbeitsunfall bei Körung – die „Wie-Beschäftigung“ nach § 106 SGB VII

BGH vom 14.09.2009, Az.: VI ZR 32/04

Arbeitsunfall bei der Körung? Zum Vorliegen einer Wie-Beschäftigung nach § 106 SGB VII

Feststellungen: Da eine Körveranstaltung (Körung) unter Anwesenheit mehrerer Unternehmer keine gemeinsame Betriebsstätte ist, scheidet die Anwendung von § 106 SGB VII (Wie-Beschäftigung) aus. Es fehlt in diesem Fall bei parallelen Tätigkeiten auf einer Betriebsstätte an aufeinander bezogenen oder miteinander verknüpften Aktivitäten.

MPS Pferderecht - Körung - Arbeitsunfall - Wie-Beschäftigung

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