Schlagwort-Archive: Rücktritt

Zur Wertersatzpflicht gemäß § 346 Abs.2 S.2 BGB bei Weiterveräußerung eines Pferdes nach Rücktritt

BGH vom 19.11.2008, Az.: VIII ZR 311/07

Pflicht zum Wertersatz nach § 346 Abs.2 S.2 BGB bei Weiterveräußerung eines Pferdes nach Rücktritt – Maßstab ist die Gegenleistung und nicht der (ggf. höhere) Verkehrswert des Pferdes

Feststellungen: (a) Kann der Pferdekäufer das ihm übereignete Pferd aufgrund einer zwischenzeitlichen Weiterveräußerung nach wirksam erklärtem Rücktritt nicht mehr zurückgeben, so ist dem Verkäufer Wertersatz zu leisten (§§ 323 I, § 346 I und II1 Nr.2 BGB). (b) Die Bemessung des Wertersatzes gemäß § 346 II2 BGB richtet sich nicht nach dem Verkehrswert des Pferdes, sondern nach dem Wert der Gegenleistung. Im konkreten Fall war dies der als Gegenleistung vereinbarte Betrag der übernommenen Aufwendungen für eine Fahrausbildung. (c) Die vom Gesetzgeber getroffene Wertentscheidung für eine Anknüpfung des Wertersatzes an die vereinbarte Gegenleistung hat den Vorteil, einen nahe liegenden Streit über den „wahren“ Verkehrswert der Sache zu vermeiden, der im Nachhinein meist nur durch Sachverständigenbeweis ermittelt werden könnte und mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden wäre.

MPS Pferderecht - Wertersatz - Rücktritt vom Pferdekauf - Verkehrswert

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Zum Erfordernis der Nachfristsetzung im Rahmen der Kaufvertragserfüllung

BGH vom 20.05.2009, Az.: VIII ZR 247/06

Zum Erfordernis der Nachfristsetzung im Rahmen der Kaufvertragserfüllung

Feststellungen: Die erstmals im Berufungsrechtszug erfolgte, unstreitige Fristsetzung zur Nacherfüllung (Nachfristsetzung) ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 II1 Nr. 1-3 ZPO zuzulassen. Erneut hat der BGH das Kaufrecht des BGB am Beispiel des Pferdekaufs fortgebildet. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein mangelbehaftetes Springpferd (Lahmheit). In der zweiten Instanz wurde das Recht des Käufers zum Rücktritt mangels Nachfristsetzung (Nachbesserung) noch verneint. Der BGH entnahm hingegen der Berufungsbegründung eine Nachfristsetzung zur Mangelbeseitigung. Mit dem nachfolgenden Antrag auf Rückzahlung des Kaufpreises hätte auch eine konkludente Rücktrittserklärung vorgelegen.

MPS Pferderecht - Pferdekauf - Rücktritt, Nacherfüllung, Nachfristsetzung

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Nachfristsetzung führt zum Verlust des Rücktrittsrechts bei arglistiger Täuschung

BGH vom 12.03.2010, Az.: V ZR 147/09

arglistige Täuschung – Verlust des Rücktrittsrechts bei bei Fristsetzung zur Nacherfüllung

Feststellungen: (a) Der Käufer kann wegen eines Sachmangels der verkauften Sache grundsätzlich nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer fruchtlos Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, §§ 437 Nr. 2, 323 I BGB. (b) Das Erfordernis der Nachfristsetzung entfällt, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts rechtfertigen, § 323 II Nr. 3 BGB. So etwa bei arglistiger Täuschung, da diese grundsätzlich geeignet ist, das Vertrauen des Käufers in eine Nacherfüllung zu zerstören. (c) Das Entfallen des Erfordernisses der Nachfristsetzung entfällt wiederum ausnahmsweise dann, wenn der Käufer dem Verkäufer nach Entdeckung des verschwiegenen Mangels eine Frist zu dessen Behebung gesetzt hat. Damit hat dieser nämlich zu erkennen gegeben, das sein Vertrauen in die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung trotz arglistige Täuschung des Verkäufers weiterhin besteht. Kommt der Verkäufer innerhalb der Frist dem Verlangen des Käufers nach und wird der Mangel behoben, so scheidet der Rücktritt vom Kaufvertrag auf Grundlage arglistige Täuschung aus, weil die verkaufte Sache – nunmehr – vertragsgerecht ist.

MPS Pferderecht - Nachfristsetzung - arglistige Täuschung

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