Schlagwort-Archive: Nacherfüllung

Zum Erfordernis der Nachfristsetzung im Rahmen der Kaufvertragserfüllung

BGH vom 20.05.2009, Az.: VIII ZR 247/06

Zum Erfordernis der Nachfristsetzung im Rahmen der Kaufvertragserfüllung

Feststellungen: Die erstmals im Berufungsrechtszug erfolgte, unstreitige Fristsetzung zur Nacherfüllung (Nachfristsetzung) ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 II1 Nr. 1-3 ZPO zuzulassen. Erneut hat der BGH das Kaufrecht des BGB am Beispiel des Pferdekaufs fortgebildet. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein mangelbehaftetes Springpferd (Lahmheit). In der zweiten Instanz wurde das Recht des Käufers zum Rücktritt mangels Nachfristsetzung (Nachbesserung) noch verneint. Der BGH entnahm hingegen der Berufungsbegründung eine Nachfristsetzung zur Mangelbeseitigung. Mit dem nachfolgenden Antrag auf Rückzahlung des Kaufpreises hätte auch eine konkludente Rücktrittserklärung vorgelegen.

MPS Pferderecht - Pferdekauf - Rücktritt, Nacherfüllung, Nachfristsetzung

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Nachlieferung beim Pferdekauf

BGH vom 24.11.2009, Az.: VIII ZR 124/09

Zur generellen Möglichkeit einer Nachlieferung beim Pferdekauf

Feststellungen: Auch beim Pferdekauf als Stückkauf ist eine Nacherfüllung in Form der Nachlieferung grds. möglich, sofern sich nach Auslegung des Parteiwillens nichts anderes ergibt.

MPS Pferderecht - Nachlieferung

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Werbliche Produktbeschreibung als Beschaffenheitsvereinbarung

BGH vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12

Zum Vorliegen eines Mangels bei Abweichung des tatsächlichen Zustands einer Kaufsache von der dem Verkauf zugrundeliegenden Produktbeschreibung (Werbung als Beschaffenheitsvereinbarung)

Feststellungen: (a) Beschreibt der Verkäufer die Eigenschaften einer Verkaufssache (im konkreten Fall eines Motorkajütbootes) in einer bestimmten Weise (im konkreten Fall „man kann mit dem Boot auf Reisen gehen“) und kommt es auf dieser Grundlage zur Kaufentscheidung des Käufers, so wird die entsprechende Erklärung des Verkäufers ohne weiteres zum Inhalt des Vertrages und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung. Weicht sodann die vereinbarte Beschaffenheit (im konkreten Fall Beschaffenheitsvereinbarung in Form der Seeuntauglichkeit des Bootes) vom tatsächlichen Zustand der Kaufsache ab, so begründet dies einen Mangel. (b) Wird eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart, so kann nicht zugleich für das Fehlen eben dieser Beschaffenheit die Gewährleistung ausgeschlossen werden. (c) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat.

MPS Pferderecht - Werbung bzw. Produktbeschreibung als Beschaffenheitsvereinbarung (ehorses, quoka & Co.)

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