Schlagwort-Archive: Arglistige Täuschung

Rückabwicklung beim Pferdekauf wegen arglistiger Täuschung im Rahmen der AKU

LG HILDESHEIM vom 09.12.2016, Az.: 4 O 12/15

Zur Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen arglistiger Täuschung bei der Ankaufsuntersuchung

Feststellungen: Auch wenn vor Abschluss des Pferdekaufvertrags eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt wurde, die auf Grundlage von Röntgenbildern eine geringe Wahrscheinlichkeit für eine künftige krankhafte Veränderung im Sprunggelenk und am Griffelbein des Pferdes erwarten lässt, und zudem auch ältere Untersuchungsbefunde bereits den Weiterverkauf des Pferdes wegen einer krankhaften Veränderung der Knochenstruktur bescheinigen, so genügt dies alleine nicht als Indiz für einen Vorsatz und damit eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Denn – so das Gericht – der Beklagte als Laie habe diese Befundungen nicht erkennen müssen. Für eine arglistige Täuschung spricht auch nicht der Umstand, dass das Pferd zuvor durch den Verkäufer für einen relativ deutlich niedrigeren Preis erworben wurde.

MPS Pferderecht - Anfechtung bei arglistiger Täuschung - Ankaufsuntersuchung

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Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei mehreren Verkäufern

BGH vom 08.04.2016, Az.: V ZR 150/15

Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels bei mehreren Verkäufern (Arglistige Täuschung)

Feststellungen: Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig (Arglistige Täuschung), können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444, 1. Alt. BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.

MPS Pferderecht - Arglistige Täuschung - Pferdekauf

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Rückabwicklung ohne Nachfristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

BGH vom 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06

Zur Rückabwicklung ohne Nachfristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer – Recht auf sofortige Minderung des Kaufpreises?

Feststellungen: Der Käufer ist im Regelfall ohne vorherige Nachfristsetzung zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat (Bestätigung BGH vom 8.12.2006, Az.: V ZR 249/05). Darüber hinaus ist in einem solchen Fall die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage in der Regel auch dann beschädigt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen ist.

MPS Pferderecht - Rückabwicklung Kaufvertrag ohne Nachfristsetzung bei Arglist

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Nachfristsetzung führt zum Verlust des Rücktrittsrechts bei arglistiger Täuschung

BGH vom 12.03.2010, Az.: V ZR 147/09

arglistige Täuschung – Verlust des Rücktrittsrechts bei bei Fristsetzung zur Nacherfüllung

Feststellungen: (a) Der Käufer kann wegen eines Sachmangels der verkauften Sache grundsätzlich nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer fruchtlos Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, §§ 437 Nr. 2, 323 I BGB. (b) Das Erfordernis der Nachfristsetzung entfällt, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts rechtfertigen, § 323 II Nr. 3 BGB. So etwa bei arglistiger Täuschung, da diese grundsätzlich geeignet ist, das Vertrauen des Käufers in eine Nacherfüllung zu zerstören. (c) Das Entfallen des Erfordernisses der Nachfristsetzung entfällt wiederum ausnahmsweise dann, wenn der Käufer dem Verkäufer nach Entdeckung des verschwiegenen Mangels eine Frist zu dessen Behebung gesetzt hat. Damit hat dieser nämlich zu erkennen gegeben, das sein Vertrauen in die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung trotz arglistige Täuschung des Verkäufers weiterhin besteht. Kommt der Verkäufer innerhalb der Frist dem Verlangen des Käufers nach und wird der Mangel behoben, so scheidet der Rücktritt vom Kaufvertrag auf Grundlage arglistige Täuschung aus, weil die verkaufte Sache – nunmehr – vertragsgerecht ist.

MPS Pferderecht - Nachfristsetzung - arglistige Täuschung

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