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Zur (Un-)Möglichkeit der Ersatzlieferung eines Pferdes

OLG KÖLN vom 23.08.2017, Az. 16 U 68/17

Feststellungen: (a) Beim Stückkauf ist eine Nachlieferung möglich, wenn die Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Dies ist der Fall, wenn nach dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss die Kaufsache austauschbar ist. Beim Kauf gebrauchter Sachen entspricht die Austauschbarkeit generell nicht dem Willen der Parteien, weil die Auswahlentscheidung des Käufers auf einem Gesamtausdruck beruht, der gewöhnlich erst bei einer persönlichen Besichtigung gewonnen wird. Beim Kauf eines nach Besichtigung ausgewählten Tiers kommt die vor Vertragsschluss begründete emotionale Beziehung zwischen Käufer und Tier als Besonderheit hinzu. (b) Die Pflicht des Käufers zum Wertersatz nach Rücktritt vom Kaufvertrag entfällt nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. BGB, wenn der Verkäufer den Untergang der Kaufsache zu vertreten hat. Gleiches gilt nach der Risikoverteilung im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Verkäufer mit der Rücknahme der Kaufsache in Annahmeverzug ist.

MPS Pferderecht - Zur Frage, wann Pferde "neu" oder "gebraucht" sind

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Nachlieferung beim Pferdekauf

BGH vom 24.11.2009, Az.: VIII ZR 124/09

Zur generellen Möglichkeit einer Nachlieferung beim Pferdekauf

Feststellungen: Auch beim Pferdekauf als Stückkauf ist eine Nacherfüllung in Form der Nachlieferung grds. möglich, sofern sich nach Auslegung des Parteiwillens nichts anderes ergibt.

MPS Pferderecht - Nachlieferung

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