Zur Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen Irrtums über Alter und Stammbaum

OLG DRESDEN vom 15.01.2019, Az.: 4 U 1028/19

Feststellung: Alter und Stammbaum sind wertbildende Faktoren bei einem Pferdekauf und damit verkehrswesentliche Eigenschaften im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB und können grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen.

Permalink zum Volltext des Urteils auf openjur.de: https://openjur.de/u/2175362.html

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