Zur Tierhütereigenschaft nach § 834 BGB

BGH vom 30.09.1986, Az.: VI ZR 161/85

Zur Eigenschaft als Tierhüter nach § 834 BGB

Feststellungen: Wer ein gemietetes Pferd selbständig ausreitet, ist zwar weder Tierhalter noch Mithalter des Reitpferdes i.S.d. § 833 BGB, wohl aber in der Regel Tierhüter i.S.d. § 834 BGB.

MPS Pferderecht - Haftung - Tierhüter - gemietetes Pferd

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