BGH vom 30.09.1986, Az.: VI ZR 161/85
Zur Eigenschaft als Tierhüter nach § 834 BGB
Feststellungen: Wer ein gemietetes Pferd selbständig ausreitet, ist zwar weder Tierhalter noch Mithalter des Reitpferdes i.S.d. § 833 BGB, wohl aber in der Regel Tierhüter i.S.d. § 834 BGB.
Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema „PFERD und RECHT“ haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.
Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares PferdeABC.