Nachfristsetzung führt zum Verlust des Rücktrittsrechts bei arglistiger Täuschung

BGH vom 12.03.2010, Az.: V ZR 147/09

arglistige Täuschung – Verlust des Rücktrittsrechts bei bei Fristsetzung zur Nacherfüllung

Feststellungen: (a) Der Käufer kann wegen eines Sachmangels der verkauften Sache grundsätzlich nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer fruchtlos Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, §§ 437 Nr. 2, 323 I BGB. (b) Das Erfordernis der Nachfristsetzung entfällt, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts rechtfertigen, § 323 II Nr. 3 BGB. So etwa bei arglistiger Täuschung, da diese grundsätzlich geeignet ist, das Vertrauen des Käufers in eine Nacherfüllung zu zerstören. (c) Das Entfallen des Erfordernisses der Nachfristsetzung entfällt wiederum ausnahmsweise dann, wenn der Käufer dem Verkäufer nach Entdeckung des verschwiegenen Mangels eine Frist zu dessen Behebung gesetzt hat. Damit hat dieser nämlich zu erkennen gegeben, das sein Vertrauen in die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung trotz arglistige Täuschung des Verkäufers weiterhin besteht. Kommt der Verkäufer innerhalb der Frist dem Verlangen des Käufers nach und wird der Mangel behoben, so scheidet der Rücktritt vom Kaufvertrag auf Grundlage arglistige Täuschung aus, weil die verkaufte Sache – nunmehr – vertragsgerecht ist.

MPS Pferderecht - Nachfristsetzung - arglistige Täuschung

Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema „PFERD und RECHT“ haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.

Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares PferdeABC.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.