Pferdezüchter als Unternehmer und Stellen von AGB

LG GÖTTINGEN vom 19.02.2015, Az.: 6 S 9013

Zur Eigenschaft des Züchters von Pferden als Unternehmer und dem Stellen von AGB

Feststellungen: (a) Reklamiert der Käufer eines Pferdes die rechtlichen Folgen des Verbrauchsgüterkaufs (Kauf eines Pferdes von einem Züchter als Unternehmer) für sich, so trägt er für das Eingreifen der entsprechenden Verbraucherschutzvorschriften die Darlegungs- und Beweislast. Zur Unternehmereigenschaft des Züchters im konkreten Fall stellte die Kammer wie folgt fest: dass der Beklagte bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer gehandelt hat, ist ausgehend von diesen Kriterien nicht festzustellen. Der Beklagte hat angegeben, er habe seit dem Jahr 2000 nur drei weitere Pferde verkauft, wobei eine Vermarktung über den Stall K zuvor noch nicht erfolgt sei. Dies geht über einen gelegentlichen Verkauf von gezüchteten Pferden aber nicht hinaus und vermag die Annahme eines planmäßigen und dauerhaften Anbietens von Leistungen als Pferdezüchter nicht zu begründen. Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt allein der Umstand, dass der Beklagte unstreitig Mitglied im Hannoveraner Verband e.V. ist, nicht auf ein unternehmerisches Handelns schließen. Denn der Beklagte hat insoweit unwidersprochen dargelegt, dass die Mitgliedschaft in dem Verein, dem ca. 12.000 Mitglieder angehörten, für alle Privatpersonen, die ein hannoversches Pferd züchten wollen, verbindlich sei. (b) Bei Verträgen zwischen Verbrauchern gibt es keine gesetzliche Vermutung dafür, dass die Geschäftsbedingungen von einer der Parteien gestellt worden sind und welche der Parteien sie gestellt hat. (c) Das Stellen von Vertragsbedingungen durch die andere Partei ist grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft.

MPS Pferderecht - Züchter als Unternehmer - Stellen von AGB

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