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Zahlungsverzug begründet kein Zurückbehaltungsrecht des Tierarztes am Hund

AG DUISBURG vom 28.07.2009, Az: 77 C 1709/08

Kein Zurückbehaltungsrecht des Tierarztes an einem Hund bei Zahlungsverzug des Besitzers

Feststellungen: Einem Tierarzt steht an einem von ihm behandelten Hund kein Zurückbehaltungsrecht in dem Fall zu, in dem der Hundehalter die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, da – so das Gericht – eine Trennung von Hund und Halter zu einer irreparablen Charakterveränderung beim Hund führen kann.

MPS Pferderecht - Zurückbehaltungsrecht - Tierarzt

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