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Verkehrssicherungspflicht & Kaltstart in der Reithalle

OLG HAMM vom 25. 11.2015, Az: 12 U 62/14

Verkehrssicherungspflicht und Kaltstart in der Reithalle

Feststellungen: (a) Eine zur freien Bewegung von Pferden genutzte Reithalle mit einer Bande von 68 cm Höhe und einer Stangenumschließung von ca. 1,25 m Höhe bedeutet keine Verletzungsgefahr für Reiter oder Pferde und genügt damit der Verkehrssicherungspflicht. (b) Wird ein Pferd zum Freilaufen in einer Reithalle losgelassen, verbietet sich ein Kaltstart. Das Pferd muss zunächst ein paar Minuten geführt werden; es darf nicht sofort in hoher Gangart losgeschickt, nicht herumgejagt und nicht aus schneller Bewegung heraus plötzlich zu einem Handwechsel aufgefordert werden.

MPS Pferderecht - Verkehrssicherungspflicht und Kaltstart in der Reithalle

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