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Keine Einstandspflicht eines Versicherers bei Ausschluss der „Haftpflicht als Tierhalter“

BGH vom 25.04.2007, Az.: IV ZR 85/05

Keine Einstandspflicht eines Versicherers (Privathaftpflicht) bei Ausschluss der „Haftpflicht als Tierhalter“

Feststellungen: Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht, nach der die „Haftpflicht als Tierhalter“ nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern gleichsam für all jene Haftpflichtansprüche aus, denen sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter ausgesetzt sieht. Das Verschließen der Boxentür (dies war im konkreten Fall nicht ordnungsgemäß geschehen) nach dem Ausmisten stellt eine geradezu tierhaltertypische Handlung dar, die mit einem wirksamen Ausschluss des Tierhalterrisikos vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist.

MPS Pferderecht - Privathaftpflicht - Tierhalter

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