Vorschieben eines Verbrauchers beim Pferdekauf als Verstoß gegen § 475 BGB?

BGH vom 22.11.2006, Az.: VIII ZR 72/06

Zum Vorschieben eines Verbrauchers beim Pferdekauf als Verstoß gegen § 475 BGB (Umgehungsverbot für Pferdehändler beim Verbrauchsgüterkauf)

Feststellungen: Schiebt ein Unternehmer (etwa ein gewerblicher Pferdehändler) beim Verkauf einer Sache an einen Verbraucher einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache (etwa ein Pferd) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu verkaufen, so richten sich die Mängelrechte des Käufers nach Maßgabe des § 475 I2 BGB wegen Umgehung der zwingenden Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher.

MPS Pferderecht - Verbrauchsgüterkauf - Pferdehändler - Umgehungsverbot (§475 BGB)

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