Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers

BGH vom 16.06.2004, Az.: VIII ZR 303/03

Zum Umfang der Aufklärungspflicht und Beratungspflicht im Rahmen eines Kaufvertragsschlusses

Feststellungen: (a) Die Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen Eigenschaften des Kaufgegenstands, die er kennt oder kennen muss. (b) Eine Pflicht zur Erkundung beim Hersteller über die Eigenschaften des Kaufgegenstands trifft den Verkäufer nur dann, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung hat oder haben muss.

MPS Pferderecht - Aufklärungspflicht und Beratungspflicht im Rahmen eines Kaufvertragsschlusses

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