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	<title>Hufschmied &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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	<title>Hufschmied &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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		<title>Haftung des Hufschmieds &#8211; zu Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2016 17:57:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Haltung]]></category>
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		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Hufschmied]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>OLG KÖLN vom 02.09.2016, Az: 19 U 129/15 Hufschmied haftet für fehlerhaften Beschlag &#8211; zu Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler Feststellungen: (a) Zeigt sich bei einem gesunden Turnierpferd nach einem fehlerhaften Beschneiden und Beschlag der Hufe durch den Hufschmied eine Lahmheit, so spricht der Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) dafür, dass die fehlerhafte Behandlung &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/hufschmied-beschlag-haftung-anscheinsbeweis/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Haftung des Hufschmieds &#8211; zu Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">OLG KÖLN vom 02.09.2016, Az: 19 U 129/15</span></h4>
<h5><strong>Hufschmied haftet für fehlerhaften Beschlag &#8211; zu Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler<br />
</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Zeigt sich bei einem gesunden Turnierpferd nach einem fehlerhaften Beschneiden und Beschlag der Hufe durch den Hufschmied eine Lahmheit, so spricht der Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) dafür, dass die fehlerhafte Behandlung auch ursächlich (kausal) für die Lahmheit und die darauf beruhende Turnieruntauglichkeit des Pferdes ist. Die vermutete Verantwortlichkeit respektive der Anscheinsbeweis kann durch den Hufschmied unter anderem dadurch widerlegt werden, dass beauftragte Untersuchungen die ernsthafte Möglichkeit belegen, dass degenerative Veränderungen zur chronischen Lahmheit des Pferdes geführt haben. (b) Für den Hufschmied gilt der Grundsatz der Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers ebenso wie bei einem Veterinärmediziner. Grund: auch die Tätigkeit des Hufschmieds bezieht sich auf einen lebenden Organismus. Zudem hat der Gesetzgeber in §1 Abs. 1 des Hufbeschlagsgesetzes explizit festgelegt, dass es Aufgabe des Hufschmieds ist, &#8222;die Gesundheit von Huf- und Klauentieren [&#8230;] durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten&#8220;.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Haftung - Hufschmied - Beschlag - Anscheinsbeweis" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
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		<title>Zur Frage des Handelns auf eigene Gefahr eines Hufschmieds beim Beschlag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2016 05:55:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Handeln auf eigene Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Hufschmied]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Tiergefahr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 28.05.1968, Az.: VI ZR 35/67 Handeln auf eigene Gefahr vom Hufschmied beim Beschlag? Feststellungen: (a) Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Hufschmied durch Abschluss des Werkvertrags allein noch nicht die Gefahr einer Verletzung durch das Tier übernimmt und damit kein sog. Handeln auf eigene Gefahr vorliegt. (b) Es entspricht weder der Interessenlage &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/hufschmied-handeln-auf-eigene-gefahr/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Zur Frage des Handelns auf eigene Gefahr eines Hufschmieds beim Beschlag</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 28.05.1968, Az.: VI ZR 35/67</span></h4>
<h5><strong>Handeln auf eigene Gefahr vom Hufschmied beim Beschlag?</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Hufschmied durch Abschluss des Werkvertrags allein noch nicht die Gefahr einer Verletzung durch das Tier übernimmt und damit kein sog. Handeln auf eigene Gefahr vorliegt. (b) Es entspricht weder der Interessenlage noch den Erfordernissen von Treu und Glauben, dass der Hufschmied, der sich der mit dem Hufbeschlag notwendig verbundenen Tiergefahr aussetzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch die durch die Tiergefahr hervorgerufenen Schadensfolgen auf sich nimmt, die das Gesetz dem Tierhalter als dem Urheber der Gefahr anlastet. (c) Es gehört zum Wesen des Beschlagvertrags, dass sich der Hufschmied einer erhöhten Tiergefahr aussetzt, nicht dagegen, dass er den Tierhalter von seiner gesetzlichen Haftung für die aus der Tiergefahr erwachsenden Schadensfolgen entbindet. (d) Bei einem groben Eigenverschulden (weit überwiegendes Mitverschulden) des Geschädigten kann die Tierhalterhaftung auch ganz ausgeschlossen sein.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Hufschmied - Handeln auf eigene Gefahr" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
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