<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gefälligkeit &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<atom:link href="http://mps-pferderecht.de/tag/gefaelligkeit/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 07 Nov 2019 16:07:03 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.8.1</generator>

<image>
	<url>http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/cropped-MPS-Pferderecht_2015_Startseite-VCard-32x32.jpg</url>
	<title>Gefälligkeit &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Konkludenter Haftungsausschluss bei einem aus Gefälligkeit überlassenen Pferd?</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/konkludenter-haftungsausschluss-bei-einem-aus-gefaelligkeit-ueberlassenen-pferd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Nov 2019 16:07:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefälligkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Reitunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Tierhalterhaftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://mps-pferderecht.de/?p=1259</guid>

					<description><![CDATA[<p>OLG HAMM vom 28.06.2019, Az.: 11 U 8218 Feststellungen: (a) Bei der Annahme eines konkludenten Haftungsausschlusses (Stichwort: Gefälligkeit) ist Zurückhaltung geboten, weil nach der gesetzlichen Konzeption die deliktische Tierhalterhaftung der Regelfall ist und für einen Haftungsausschluss besondere Umstände sprechen müssen. Dafür reichen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung weder die Annahme eines Gefälligkeitsverhältnisses (Reiten dürfen aus Gefälligkeit) noch &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/konkludenter-haftungsausschluss-bei-einem-aus-gefaelligkeit-ueberlassenen-pferd/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Konkludenter Haftungsausschluss bei einem aus Gefälligkeit überlassenen Pferd?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/konkludenter-haftungsausschluss-bei-einem-aus-gefaelligkeit-ueberlassenen-pferd/">Konkludenter Haftungsausschluss bei einem aus Gefälligkeit überlassenen Pferd?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2>OLG HAMM
vom 28.06.2019, Az.: 11 U 8218</h2>



<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Bei der Annahme eines konkludenten Haftungsausschlusses (Stichwort: Gefälligkeit) ist Zurückhaltung geboten, weil nach der gesetzlichen Konzeption die deliktische Tierhalterhaftung der Regelfall ist und für einen Haftungsausschluss besondere Umstände sprechen müssen. Dafür reichen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung weder die Annahme eines Gefälligkeitsverhältnisses (Reiten dürfen aus Gefälligkeit) noch das Bestehen eines kameradschaftlichen Verhältnisses aus (vgl. BGH vom 09.06.1992 &#8211; VI ZR 49/91). (b) Hatte der Tierhalter ein besonderes und gewichtiges Interesse an der Überlassung des Pferdes an den durch den Reitunfall Geschädigten und insbesondere an den von ihm erbrachten Versorgungsleistungen und unterhält er zumindest auch wegen der weitgehenden Übertragung der Versorgungsleistungen auf Dritte Haftpflichtversicherungsschutz für den Fall, dass sich Helfer oder Reiter bei der Versorgung der Pferde verletzen, scheidet im Einzelfall ein konkludent vereinbarter Haftungsausschluss aus. (c) Im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses ist die Annahme einer Beweislastumkehr nach § 834 Satz 1 BGB geboten, wenn der Verletzte über mehrere Wochen die Versorgung des Pferdes vollkommen selbstständig und ohne Einflussnahme des Tierhalters erledigt hat und es in der konkreten Unfallsituation keinen Unterschied gemacht hat, ob er – so die 11. Zivilkammer – aufgrund eines Vertragsverhältnisses oder aufgrund reiner Gefälligkeit Zugriff auf das Pferd hatte. (d) Resultiert die Eintrittspflicht eines Pferdehalters einzig aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung als Tierhalter (§ 833 BGB) und trifft den durch den Reitunfall Verletzten demgegenüber ein leicht fahrlässiges Verhalten (im konkreten Fall hatte der Verletzte sich einer Aufstiegshilfe bedient, ohne das Pferd dabei ausreichend zu sichern), ist die Haftung des Pferdehalters auf 50% zu beschränken.</p>



<div class="wp-block-media-text alignwide"><figure class="wp-block-media-text__media"><img loading="lazy" width="500" height="333" src="http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-e1462015144728.jpg" alt="MPS Pferderecht - Zur Frage, wann Pferde &quot;neu&quot; oder &quot;gebraucht&quot; sind" class="wp-image-196"/></figure><div class="wp-block-media-text__content">
<p class="has-normal-font-size">Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="https://mps-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.     </p>
</div></div>



<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch  gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen  Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online  verfügbares <a href="https://mps-pferderecht.de/pferdeabc-volltext/">PferdeABC</a>.     </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/konkludenter-haftungsausschluss-bei-einem-aus-gefaelligkeit-ueberlassenen-pferd/">Konkludenter Haftungsausschluss bei einem aus Gefälligkeit überlassenen Pferd?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit (II)</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/</link>
					<comments>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 06:56:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gefälligkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Tierhalterhaftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://onlinekanzlei-pferderecht.de/?p=871</guid>

					<description><![CDATA[<p>BGH vom 09.06.1992, Az.: VI ZR 49/91 Zur Frage der Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit Feststellungen: Der Halter eines Pferdes kann dem Reiter, der sich beim Sturz vom Pferd verletzt, auch dann nach § 833 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er das Pferd aus Gefälligkeit überlassen hat. Sollten Sie über den Beitrag &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit (II)</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit (II)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 09.06.1992, Az.: VI ZR 49/91</span></h4>
<h5><strong>Zur Frage der Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Der Halter eines Pferdes kann dem Reiter, der sich beim Sturz vom Pferd verletzt, auch dann nach § 833 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er das Pferd aus Gefälligkeit überlassen hat.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Tierhalterhaftung bei reiner Gefälligkeit (II)" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit (II)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit-ii/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/</link>
					<comments>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 06:47:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gefälligkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Tierhalterhaftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://onlinekanzlei-pferderecht.de/?p=869</guid>

					<description><![CDATA[<p>BGH vom 22.12.1992, Az.: VI ZR 53/92 Zur Frage der Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit Feststellungen: Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB kommt grundsätzlich auch dem Reiter zugute, dem das Pferd aus Gefälligkeit überlassen wird. Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 22.12.1992, Az.: VI ZR 53/92</span></h4>
<h5><strong>Zur Frage der Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB kommt grundsätzlich auch dem Reiter zugute, dem das Pferd aus Gefälligkeit überlassen wird.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Tierhalterhaftung bei reiner Gefälligkeit" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/">Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes aus Gefälligkeit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>http://mps-pferderecht.de/tierhalterhaftung-gefaelligkeit/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
