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	<title>Beschaffenheit &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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	<title>Beschaffenheit &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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		<title>Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2016 06:16:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Aufklärungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschaffenheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 16.06.2004, Az.: VIII ZR 303/03 Zum Umfang der Aufklärungspflicht und Beratungspflicht im Rahmen eines Kaufvertragsschlusses Feststellungen: (a) Die Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen Eigenschaften des Kaufgegenstands, die er kennt oder kennen muss. (b) Eine Pflicht zur Erkundung beim Hersteller über &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/aufklaerungspflicht-verkaeufer/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 16.06.2004, Az.: VIII ZR 303/03</span></h4>
<h5><strong>Zum Umfang der Aufklärungspflicht und Beratungspflicht im Rahmen eines Kaufvertragsschlusses</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Die Aufklärungspflicht und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen Eigenschaften des Kaufgegenstands, die er kennt oder kennen muss. (b) Eine Pflicht zur Erkundung beim Hersteller über die Eigenschaften des Kaufgegenstands trifft den Verkäufer nur dann, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung hat oder haben muss.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Aufklärungspflicht und Beratungspflicht im Rahmen eines Kaufvertragsschlusses" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
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		<title>Wann ist ein tierärztlicher Befund auch ein Mangel i.S.d. § 437 BGB?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jun 2016 07:32:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Tierarzt]]></category>
		<category><![CDATA[Beschaffenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kissing-Spines]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Tierärztlicher Befund]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 07.02.2007, Az.: VIII ZR 266/06 Zur Frage, wann ein tierärztlicher Befund (z.B. Kissing-Spines) auch als Mangel i.S.d. § 437 BGB anzusehen ist Feststellungen: Nicht jeder tierärztlicher Befund (wie auch Kissing-Spines) ist nach Ansicht der Gerichte als Mangel einzustufen, sondern es muss eine tatsächliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Pferdes vorliegen. So entschied der BGH &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/tieraerztlicher-befund-mangel-kissing-spines/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Wann ist ein tierärztlicher Befund auch ein Mangel i.S.d. § 437 BGB?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 07.02.2007, Az.: VIII ZR 266/06</span></h4>
<h5><strong>Zur Frage, wann ein tierärztlicher Befund (z.B. Kissing-Spines) auch als Mangel i.S.d. § 437 BGB anzusehen ist</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Nicht jeder tierärztlicher Befund (wie auch Kissing-Spines) ist nach Ansicht der Gerichte als Mangel einzustufen, sondern es muss eine tatsächliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Pferdes vorliegen. So entschied der BGH mit Urteil vom 07.02.2007 bei Vorliegen von Kissing-Spines, dass ein Pferd nicht als mangelhaft einzustufen ist, wenn bei einem röntgenologischen Befund aufgrund von Abweichungen von der &#8222;physiologischen Norm&#8220; nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Pferd zukünftig auch physische Symptome entwickelt, also Lahmheiten oder andere Beschwerden zeigt, die die Nutzbarkeit als Reitpferd einschränken, wenn das Pferd auch als Reitpferd (anders etwa, wenn es zur Zucht hätte verwendet werden sollen) verkauft wurde. Abweichungen eines verkauften Pferdes von der &#8222;physiologischen Norm&#8220;, die sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten, sind nicht deswegen als Mangel einzustufen, weil &#8222;der Markt&#8220; auf derartige Abweichungen mit Preisabschlägen reagiert. Preisabschläge beim Weiterverkauf, die darauf zurückzuführen sind, dass &#8222;der Markt&#8220; bei der Preisfindung von einer besseren als der tatsächlich üblichen Beschaffenheit von Sachen gleicher Art ausgeht, begründen keinen Mangel.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Tierärztlicher Befund (z.B. Kissing-Spines) als Mangel" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/tieraerztlicher-befund-mangel-kissing-spines/">Wann ist ein tierärztlicher Befund auch ein Mangel i.S.d. § 437 BGB?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
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		<title>Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Sommerekzem</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jun 2016 05:13:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Beschaffenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Beweislastumkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Sommerekzem]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 05.02.2008, Az.: VII ZR 94/07 Zur Anwendbarkeit der Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Sommerekzem Feststellungen: (a) Ob die vertragswidrige Beschaffenheit eines Pferdes mit einer hochgradigen Sensibilisierung (Sommerekzem) einen Sachmangel im Sinne des § 434 I1 und 2 BGB darstellt, hängt allein davon ab, ob diese bereits bei Gefahrübergang vorlag. Hierbei kommt die &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/sommerekzem-beweislastumkehr/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Sommerekzem</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 05.02.2008, Az.: VII ZR 94/07</span></h4>
<h5><strong>Zur Anwendbarkeit der Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Sommerekzem</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Ob die vertragswidrige Beschaffenheit eines Pferdes mit einer hochgradigen Sensibilisierung (Sommerekzem) einen Sachmangel im Sinne des § 434 I1 und 2 BGB darstellt, hängt allein davon ab, ob diese bereits bei Gefahrübergang vorlag. Hierbei kommt die Vermutung des § 476 BGB zur Anwendung. (b) Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf eine solche hochgradige Sensibilisierung des Pferdes und kann der Käufer dieses beweisen, so genügt dieses hiernach für die Beweislastumkehr des § 476 BGB, ohne dass die eigentliche Allergie in diesem Zeitraum ausgebrochen sein muss. Hierdurch soll dem Käufer der Weg in die Geltendmachung der Mängelrechte erleichtert werden.</p>
<figure id="attachment_196" aria-describedby="caption-attachment-196" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" class="wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Beweislastumkehr bei Sommerekzem - § 476 BGB - Sommerekzem als Mangel" width="150" height="150" /><figcaption id="caption-attachment-196" class="wp-caption-text">Information und Beratung</figcaption></figure>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/sommerekzem-beweislastumkehr/">Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Sommerekzem</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
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