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	<title>Strafbewährte Unterlassungserklärung &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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		<title>Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Hundekot</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 May 2017 17:51:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haltung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Verein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>LG BERLIN vom 07.12.2016, Az.: 35 O 251/16 Hofbesitzer muss Hundekot nicht dulden &#8211; ihm kann Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei verbotenermaßen freilaufenden Hunden zustehen Feststellungen: Lässt ein Hundehalter seine Hunde auf fremdem Grundstück (z.B. einem Hof) wiederholt frei herumlaufen, obwohl dies durch gut sichtbare Verbotsschilder untersagt ist, so steht dem Grundstücksbesitzer nach § 1004 Abs. &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/hundekot-unterlassung-schadensersatz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Hundekot</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">LG BERLIN vom 07.12.2016, Az.: 35 O 251/16</span></h4>
<h5><strong>Hofbesitzer muss Hundekot nicht dulden &#8211; ihm kann Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei verbotenermaßen freilaufenden Hunden zustehen<br />
</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Lässt ein Hundehalter seine Hunde auf fremdem Grundstück (z.B. einem Hof) wiederholt frei herumlaufen, obwohl dies durch gut sichtbare Verbotsschilder untersagt ist, so steht dem Grundstücksbesitzer nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unterlassungsanspruch gegen den Hundebesitzer zu. Dieser kann in einem solchen Fall also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. Sofern es aufgrund des Freilaufenlassens der Hunde zu Verunreinigen mit Hundekot kommt, so besteht nach § 823 Abs. 1 BGB zudem auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung des Hundekots. Im konkreten Fall wurden Reinigungskosten in Höhe von EUR 22,15 als angemessen angesehen.</p>
<p>Vgl. zu diesem Themenbereich beispielhaft auch den Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ (&#8222;Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Umwelt und Gesundheit vom 11. November 2011&#8220;, abrufbar auf der Seite https://www.stmuv.bayern.de/service/recht/ unter https://www.stmuv.bayern.de/service/recht/doc/bussgeld_umwelt_1211.pdf. So können in Bayern bei &#8222;Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. <span class="highlight selected">Hundekot</span> an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)&#8220; Geldbußen von 20-150 € fällig werden.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Hofbesitzer hat Abwehrrechte gegen Hundekot" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
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