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	<title>Preisgeld &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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		<title>Wem stehen die Preisgelder aus der Teilnahme am Turnier zu?</title>
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		<pubDate>Tue, 31 May 2016 09:19:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 24.05.2012, Az.: III ZR 306/11 Preisgelder aus der Teilnahme eines für Turniere entliehenen Pferdes stehen grundsätzlich dem Pferdeeigentümer zu Feststellungen: (a) Wird ein Pferd zur Teilnahme an Turnieren verliehen, so stehen grundsätzlich dem Pferdeeigentümer allein die Preisgelder zu. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben. (b) Der Vertrag zur Gestattung &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/pferd-leihe-turnier-preisgelder/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Wem stehen die Preisgelder aus der Teilnahme am Turnier zu?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 24.05.2012, Az.: III ZR 306/11</span></h4>
<h5><strong>Preisgelder aus der Teilnahme eines für Turniere entliehenen Pferdes stehen grundsätzlich dem Pferdeeigentümer zu</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Wird ein Pferd zur Teilnahme an Turnieren verliehen, so stehen grundsätzlich dem Pferdeeigentümer allein die Preisgelder zu. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben. (b) Der Vertrag zur Gestattung des Gebrauchs des Pferdes für die Teilnahme an einem Turnier ist als ein Leihvertrag zu qualifizieren, bei welchem dem Entleiher (Turnierteilnehmer) nach dem Leitbild der §§ 598 ff. BGB eben nicht die Gebrauchsvorteile des Pferdes und damit auch etwaige Preisgelder zustehen. Die Leihe berechtigt den Entleiher zwar zur Benutzung der Sache als solcher, nicht aber auch zur Ziehung und zum Behaltendürfen von Früchten (den Preisgeldern, §§ 99 ff. BGB). (c) Soll der Entleiher berechtigt sein, die Preisgelder zu behalten, so bedarf es hierzu einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien der Leihe.</p>
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