<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Nutztier &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<atom:link href="http://mps-pferderecht.de/tag/nutztier/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 29 Jun 2016 05:32:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.8.2</generator>

<image>
	<url>http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/cropped-MPS-Pferderecht_2015_Startseite-VCard-32x32.jpg</url>
	<title>Nutztier &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Hofhund als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB?</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/</link>
					<comments>http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2016 05:32:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Haltung]]></category>
		<category><![CDATA[Hofhund]]></category>
		<category><![CDATA[Nutztier]]></category>
		<category><![CDATA[Tierhalterhaftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://onlinekanzlei-pferderecht.de/?p=831</guid>

					<description><![CDATA[<p>BGH vom 03.05.2005, Az.: VI ZR 238/04 Zu den Voraussetzungen der Eigenschaft als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB (Fall: Hofhund) Feststellungen: Ob bei einem Haustier (so auch bei einem Hofhund) eine derart umfangreiche wirtschaftliche Nutzung vorliegt, die es zum Nutztier i.S.d. § 833 Satz 2 BGB – mit der Folge des &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Hofhund als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/">Hofhund als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 03.05.2005, Az.: VI ZR 238/04</span></h4>
<h5><strong>Zu den Voraussetzungen der Eigenschaft als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB (Fall: Hofhund)</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Ob bei einem Haustier (so auch bei einem Hofhund) eine derart umfangreiche wirtschaftliche Nutzung vorliegt, die es zum Nutztier i.S.d. § 833 Satz 2 BGB – mit der Folge des Ausschlusses der Tierhalterhaftung – werden lässt, ist zwar grundsätzlich vom Tatrichter nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Doch beruht die Auffassung des Berufungsgerichts, die Hunde (zwei Rottweiler, ein Staffordshire; während Publikumsverkehr im Zwinger, ansonsten im Haus) dienten als Hofhund hauptsächlich der Bewachung des Reiterhofes, auf einer fehlerhaft festgestellten Tatsachengrundlage. Auch wenn das Berufungsgericht den entsprechenden Vortrag der Beklagten für nachvollziehbar und plausibel hält, ist es nicht offensichtlich, dass Hunde dieser Größe auf einem zu Erwerbszwecken geführten Reiterhof gehalten werden, um dessen Schutz sicherzustellen. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Nutztiereigenschaft nicht bereits aus der Natur der Tiere wie etwa bei Kühen und Hühnern. Es handelt sich bei Hunden in ähnlicher Weise wie bei Pferden, um &#8222;potentiell doppelfunktionale&#8220; Tiere. Bei solchen kommt es darauf an, welchem Zweck die Tiere objektiv dienstbar gemacht werden und konkludent gewidmet sind. Hat das Tier verschiedene Funktionen, von denen einige dem Erwerbsstreben, andere aber der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, ist für die Beurteilung auf die allgemeine Widmung des Tiers, vor allem seine hauptsächliche Zweckbestimmung abzustellen.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Voraussetzungen der Eigenschaft als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB (Hofhund)" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/">Hofhund als Nutztier im Sinne des § 833 Satz 2 BGB?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>http://mps-pferderecht.de/hofhund-nutztier-tierhalterhaftung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zur Privilegierung des Nutztierhalters nach Maßgabe des § 833 S.2 BGB</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/</link>
					<comments>http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Jun 2016 09:42:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und Haltung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsprivilegierung]]></category>
		<category><![CDATA[Hütesicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Nutztier]]></category>
		<category><![CDATA[Weide]]></category>
		<category><![CDATA[Weidezaun]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://onlinekanzlei-pferderecht.de/?p=770</guid>

					<description><![CDATA[<p>BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 266/08 Zur Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters (Nutztier vs. Luxustier) nach Maßgabe des § 833 Satz 2 BGB sowie zum Thema Hütesicherheit (Stichwort: Weidezaun) Feststellungen: (a) Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 I GG, da auch heute noch eine Differenzierung zwischen Nutztier &#8211; und Luxustier einen sachlichen Grund &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Zur Privilegierung des Nutztierhalters nach Maßgabe des § 833 S.2 BGB</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/">Zur Privilegierung des Nutztierhalters nach Maßgabe des § 833 S.2 BGB</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 266/08</span></h4>
<h5><strong>Zur Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters (Nutztier vs. Luxustier) nach Maßgabe des § 833 Satz 2 BGB sowie zum Thema Hütesicherheit (Stichwort: Weidezaun)<br />
</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 I GG, da auch heute noch eine Differenzierung zwischen Nutztier &#8211; und Luxustier einen sachlichen Grund darstellt. (b) Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters ist durch Gesetz vom 30.05.1908 Bestandteil des BGB geworden. Nach der Begründung der Gesetzesnovelle sollte diese im Wesentlichen dem Schutz kleinerer Landwirte und Gewerbetreibender dienen und insbesondere dazu beitragen, Härten infolge der bei diesen Tierhaltern häufig bestehenden Versicherungslücken zu vermeiden. (c) Die sog. Hütesicherheit ist nicht allein durch eine ordnungsgemäße Umzäunung der Weide (Stichwort: sicherer Weidezaun), sondern darüber hinaus durch Einhaltung weiterer Sorgfaltsanforderungen an den Tierhalter sicherzustellen. Hierzu kann etwa die Auswahl einer aufgrund ihrer Größe geeigneten und den Sicherheitsbelangen Dritter gerecht werdenden Weide zählen.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Nutztier - Hütesicherheit - Weidezaun - Haftungsprivilegierung" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/">Zur Privilegierung des Nutztierhalters nach Maßgabe des § 833 S.2 BGB</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>http://mps-pferderecht.de/haftungsprivilegierung-nutztier-huetesicherheit-weidezaun/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
