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	<title>Kostenvorschuss &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
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		<title>Kostenvorschuss für den Käufer wegen Versandes zur Nacherfüllung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Sep 2017 13:11:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenvorschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16 Kostenvorschuss für den Käufer wegen Versandes zur Nacherfüllung Feststellungen: Um von einem tauglichen Nacherfüllungsverlangen des Käufers ausgehen zu können, muss der Käufer die Kaufsache dem Verkäufer grundsätzlich am rechten Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung anbieten. Dieser ist, folgend aus der allgemeinen Vorschrift des § 269 I, II &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/kostenvorschuss-nacherfuellung/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Kostenvorschuss für den Käufer wegen Versandes zur Nacherfüllung</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;"> BGH vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16</span></h4>
<h5><strong>Kostenvorschuss für den Käufer wegen Versandes zur Nacherfüllung</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: Um von einem tauglichen Nacherfüllungsverlangen des Käufers ausgehen zu können, muss der Käufer die Kaufsache dem Verkäufer grundsätzlich am rechten Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung anbieten. Dieser ist, folgend aus der allgemeinen Vorschrift des § 269 I, II BGB, die auch auf das Kaufrecht und mangels spezieller Normen auf die Nacherfüllung Anwendung findet, der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners, also des Verkäufers. Nach der nun aktuellen Entscheidung des BGH genügt der Käufer jedoch auch bereits dann den Anforderungen, die an sein Nacherfüllungsverlangen gestellt werden, wenn er sich bereiterklärt, gegen Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses die Sache an eben diesen Ort zu verbringen. Und zwar auch dann, wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist. Dementsprechend liegt ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers vor, wenn seine Bereitschaft, die Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu verbringen, nur wegen der ausgebliebenen Vorschussleistung des Verkäufers nicht umgesetzt wird. Damit setzt der BGH letztlich die richtlinienkonforme, wegen dem Sinn und Zweck der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie verbraucherfreundliche, Auslegung des § 439 BGB fort.</p>
<p>Vgl. hierzu auch den LTO Legal Tribune Online-Artikel vom 20.07.2017, abrufbar unter <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viizr27816l-nacherfuellung-frist-verbrauchsgueterkauf-kosten-maengelbeseitigung-transport/" target="_blank" rel="noopener">LTO/Vorschusskosten Nacherfüllung</a>.</p>
<p>Weitere Informationen zum Thema Nacherfüllung finden Sie beispielsweise auch unter <a href="http://mps-pferderecht.de/pferdekauf-nachfristsetzung/" target="_blank" rel="noopener">MPS Pferderecht/Beitrag Nacherfüllung</a>.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Kostenvorschuss für den Käufer wegen Versandes zur Nacherfüllung " width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
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