<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Jagd &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<atom:link href="http://mps-pferderecht.de/tag/jagd/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 15 Jul 2016 14:17:49 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.8.2</generator>

<image>
	<url>http://mps-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/cropped-MPS-Pferderecht_2015_Startseite-VCard-32x32.jpg</url>
	<title>Jagd &#8211; MPS Pferderecht &#8211; WISSEN und BERATUNG</title>
	<link>http://mps-pferderecht.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schüssen im Wald?</title>
		<link>http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/</link>
					<comments>http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[marcpschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Jun 2016 10:43:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pferd und Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pferd und xyz]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Jagd]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallverhütungsvorschriften Jagd]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://onlinekanzlei-pferderecht.de/?p=707</guid>

					<description><![CDATA[<p>BGH vom 15.02.2011, Az.: VI ZR 176/10 Keine Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schussgeräuschen im Wald &#8211; Regelungsgehalt der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Jagd Feststellungen: (a) Bei im Rahmen einer Jagd fallenden Schüssen handelt es sich um Lärmbeeinträchtigungen, mit denen allgemein in Waldgebieten gerechnet werden muss und die hinzunehmen sind. Wegen etwaiger im Rahmen eines Sturzes &#8230; <a href="http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schüssen im Wald?</span> weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/">Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schüssen im Wald?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #26af00;">BGH vom 15.02.2011, Az.: VI ZR 176/10</span></h4>
<h5><strong>Keine Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schussgeräuschen im Wald &#8211; Regelungsgehalt der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Jagd<br />
</strong></h5>
<p><strong>Feststellungen</strong>: (a) Bei im Rahmen einer Jagd fallenden Schüssen handelt es sich um Lärmbeeinträchtigungen, mit denen allgemein in Waldgebieten gerechnet werden muss und die hinzunehmen sind. Wegen etwaiger im Rahmen eines Sturzes eines Reiters von einem wegen fallender Schüsse scheuenden Pferd erlittener Verletzungen ist der Veranstalter der Jagd daher nicht zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. (b) Der Veranstalter einer Jagd ist nicht verpflichtet, um das Waldgebiet herum entsprechende Warnschilder aufzustellen. (c) Die Unfallverhütungsvorschriften Jagd (UVV Jagd) regeln die jagdlichen Verhaltenspflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen und sind auch außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs Maßstab für verkehrsgerechtes Verhalten. Allerdings enthalten Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie DIN-Normen im Allgemeinen keine abschließenden Verhaltensanforderungen. Gebietet daher im Einzelfall die Verkehrssicherungspflicht den Schutz vor anderen Gefahren als denen, die Gegenstand der Unfallverhütungsvorschrift sind, so kann sich der Verkehrssicherungspflichtige nicht darauf berufen, in Ansehung dieser Gefahren seiner Verkehrssicherungspflicht dadurch genügt zu haben, dass er die Unfallverhütungsvorschrift eingehalten hat.</p>
<p><img loading="lazy" class="alignleft wp-image-196 size-thumbnail" src="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/wp-content/uploads/2016/04/MPS-Pferderecht_2015_Startseite-150x150.jpg" alt="MPS Pferderecht - Haftung des Jagdveranstalter - Reitunfall - Jagd" width="150" height="150" /></p>
<p>Sollten Sie über den Beitrag hinaus Fragen zum Thema &#8222;PFERD und RECHT&#8220; haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/kontakt/">Kontakt </a>zu uns auf.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit beratend sowie für weitere Informationen zur Verfügung.</p>
<p>Sofern Sie sich in Eigenregie weiter allgemein informieren oder durch gezielte Suche erste konkrete rechtliche Anhaltspunkte für Ihren eigenen Problemfall finden wollen, nutzen Sie doch einfach unser 24/7 online verfügbares <a href="http://onlinekanzlei-pferderecht.de/pferdeabc/">PferdeABC</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/">Haftung des Jagdveranstalters nach Reitunfall wegen Schüssen im Wald?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="http://mps-pferderecht.de">MPS Pferderecht - WISSEN und BERATUNG</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>http://mps-pferderecht.de/haftung-jagd-reitunfall/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
